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MV Fuger - Fugentechnik
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Wartungsfugen
Die Definition des Begriffes „Wartungsfuge“ für Fugenabdichtungen mit elastischen Fugendichtmassen wie z.B. bei Boden- Wandanschlussfugen im Sanitärbereichen, bei Dehnungsfugen im Schwimmbädern und bei elastischen Fugen im Bau- und Baunebengewerbe allgemein, wird in der DIN 52 460 beschrieben:
„Die Wartungsfuge ist eine starkem chemischen
und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge,
deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen über-
prüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um
Folgeschäden zu vermeiden.“
Fugenwartung bedeutet eine gründliche Überwachung in zeitlich sinnvollen Abständen, speziell bei gegen Feuchtigkeit, Wasser oder Chemikalien abgedichteten Bewegungsfugen.
Zu Bewegungsfugen gehören auch die Anschlussfugen Boden- Wandbelag z. B. in häuslichen Bädern etc. Durch das bekannte Aufschüsseln von (insbesondere Zement-) Estrichen werden die Fugen mit elastischen Dichtstoffen häufig überfordert, sie reißen. Deshalb ist der Estrich grundsätzlich auf seine „Belegreife“ (Feuchtigkeit: Zementestrich < 2 CM- %, Anhydrit < 0,5 CM- % bzw. < 0,3 CM -% bei beheiztem Boden ) zu prüfen.
Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung (Sinn > Wartung)! Deshalb ist es vor Beginn der Arbeiten zwischen den Beteiligten (Bauherr, Architekt und Handwerker) sinnvoll, festzulegen welche Fugen Wartungsfugen sind und welche nicht. Es ist besser dies vorher zu klären, als danach zu streiten.
Nach meiner Auffassung sind Dehnfugen, Fugen Boden – Wand (> mit normalem Aufwand nicht völlig vermeidbares Aufschüsseln von Estrich), Fugen zwischen verschiedenen Materialien (z. B. Fliese <> Duschtasse; hier zusätzliche Maßnahmen nötig)
Wartungsfugen.
(Sie sind starken Einflüssen ausgesetzt)
Die zulässige Gesamtverformung für Dehnfugenmaterialien ist die Summe aus Dehnung und Stauchung . Diese maximale Dehnfähigkeit wird bei den meisten Dehnfugenmaterialien mit 20% angegeben. Dies bedeutet, dass eine Fuge mit einer Breite von 10mm eine maximale Dehnung von 2,0 mm aufnehmen kann.
Bewegungen, welche die mögliche Gesamtverformung des Dichtstoffes übersteigen, egal ob diese durch durch Gebäudesetzung, Planungs- bzw. Ausführungsfehler, durch Formänderungen ( aufschüssel von Estrich etc.), bei zu frühzeitiger Verlegung von Fliesen und Platten, durch Wärmedehnung (z. B. Fußbodenheizung) oder durch andere Faktoren verursacht wurden, führen zwangsläufig zu Fugenabrissen! > keine Gewährleistung!
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf DIN 18 195 Bauwerksabdichtung
Hinweis: Die Fugenabdichtungen bei Boden-Wandanschlußfugen kann durch die Senkungen oder Verformungen (schlüsseln) der Estrichflache abreißen. Das stellt keinen Gewährleistungs- Schaden dar.
Hierbei handelt es sich um eine Wartungsfuge.
Dies wurde in der DIN 52 460 genau mit folgendem Wortlaut festgelegt:
Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflussen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls emeuert werden muß um Folgeschäden zu vermeiden
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